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Ausstellungsreglement

Dieses Ausstellungsreglement ist integrierter Bestandteil des Vertragsabschlusses. Änderungen bleiben vorbehalten.


Allgemeine Informationen

Patronat Gewerbeverein Region Mutschellen
Postfach 103
8964 Rudolfstetten-Friedlisberg
Organisator OK Gewerbeausstellung Mutschellen mega19

Sekretariat/Kontakt mega19 OK Gewerbeausstellung Mutschellen mega19
mega19
8964 Rudolfstetten-Friedlisberg
info at mega19 dot ch

Fakten mega19

Ort Gelände der Kreisschule Mutschellen KSM, Berikon
Datum 25. bis 28. April 2019
Öffnungszeiten Donnerstag 25. April 2019 17 bis 21 Uhr
Freitag 26. April 2019 11 bis 21 Uhr
Samstag 27. April 2019 11 bis 21 Uhr
Sonntag 28. April 2019 11 bis 18 Uhr
Aussteller Handelsbetriebe, Gewerbebetriebe, Handwerksbetriebe, Dienstleistungsunternehmen, Kultur und
Politik.
Besucher Bevölkerung aus der Region Mutschellen und den angrenzenden Regionen
Attraktionen Geplant sind verschiedene kulturelle und sportliche sowie allgemeine unterhaltende Attraktionen. Zahlreiche Wettbewerbe locken mit viel Spass und tollen Preisen.
Verpflegung Verschiedene «Beizli» und das Ausstellungsrestaurant sind während der Ausstellung geöffnet.
Werbung und PR Für die mega19 werden umfangreiche Werbe- und PR-Massnahmen realisiert
Ausstellerwerbung Den Ausstellern werden Druckvorlagen des Logos für Eigenwerbung sowie verschiedenes Werbematerial zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt.
Sonderanlässe Auf dem Ausstellungsgelände sind verschiedene attraktive Sonderanlässe (z. B. Sport, Kultur, Unterhaltung) geplant, die zusätzliche Besucher anziehen.
Messemagazin Für die Gewerbeausstellung wird ein Messemagazin realisiert. In der Grundgebühr (ausgenommen Werbewände) der Aussteller ist ein Inserat in der Grösse 1/8-Seite im Messemagazin enthalten. Den Ausstellern wird die Möglichkeit geboten, in diesem Magazin gegen Aufpreis mit grösseren oder weiteren Inseraten für ihre Leistungen zu werben.

Preise, Konditionen

Grundgebühr pro Aussteller für Mitglieder GVM Fr. 600.–
pro Aussteller für Nichtmitglieder Fr. 990.–
In der Grundgebühr ist ein Inserat in der Grösse 1/8-Seite im Messemagazin enthalten.
Innenstände Miete pro m2 Fr. 160.–
In diesem Preis inbegriffen sind:
Normstand mit Blende und Normbeschriftung, Teppichboden
Grundbeleuchtung / 1 Steckdose 230 V / max. 300 Watt
Aussenstände Miete pro m2 Fr. 55.–
In diesem Preis inbegriffen sind:
Miete Ausstellungsfläche
Normstandbeschriftung (1x Firmenname)
Werbewand ca. 200 x 200 cm Fr. 500.–
Nebenkosten Nebenleistungen wie zusätzliche Elektroanschlüsse werden separat nach Aufwand verrechnet.
Mietmobiliar Mietmobiliar kann zu einem späteren Zeitpunkt direkt beim verantwortlichen Standbauer bestellt werden. Infos erhalten Sie an der Infoveranstaltung.
Konditionen

Nach Eingang der Anmeldung wird dem Aussteller mit der Bestätigung zur Teilnahme die Rechnung über den vollen Betrag zugestellt. Zahlbar innert 30 Tagen.

Eine Teilnahme an der Ausstellung ist nur bei voller Begleichung des Gesamtbetrages möglich.
Nach Ausstellungsende erfolgt die Schlussabrechnung, mit der die zusätzlich bezogenen Leistungen (Elektro-, Wasseranschlüsse, etc.) verrechnet werden.
Zahlungsverzüge werden mit dem zurzeit üblichen Zinsansatz belastet.
Mit der Rechnung wird eine Kaution im Betrag von Fr. 100.– erhoben. Diese wird nach der Ausstellung, falls keine Schäden zu verzeichnen sind, zurückerstattet.

Allgemeines

Für Verpflegungs- und Gastronomiestände (Verkauf von Ess- und Trinkwaren für den Konsum vor Ort) gelten diese Preise nicht. Bitte kontaktieren Sie uns, wir geben Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Alle Preise exkl. 7.7% MwSt.

Allgemeine Bedingungen

Verpflichtung

Der Interessent hat sein Teilnahmegesuch auf dem offiziellen Anmeldeformular an den Organisator zu stellen. Durch seine rechtsgültige Unterschrift auf dem Anmeldeformular verpflichtet sich der Aussteller:

  • sich an das vorliegende Reglement und die sich daraus stützenden Entscheide des Organisators zu halten
  • seinen Stand einzurichten und innerhalb der festgesetzten Öffnungszeiten während der ganzen Messedauer durch Personal zu betreuen;
  • seinen Stand innerhalb der angegebenen Fristen auf- und abzubauen und zu räumen. Die Verletzung dieser Verpflichtung gibt dem Organisator das Recht, auf Rechnung und Gefahr des Ausstellers alle geeignet erscheinenden Massnahmen zu ergreifen.
Anmeldungsannahme

Die Anmeldung ist verbindlich (Rückzugsmöglichkeiten siehe unten). Der Organisator entscheidet frei über die Berücksichtigung.

Rücktritt von der Anmeldung

Will ein Aussteller von der Anmeldung gemäss Anmeldeformular zurücktreten, werden 2/3 des Gesamtbetrages bis am 31. Dezember 2018 zurückerstattet. Bei einer Annullation nach dem 31. Dezember 2018 erfolgt keine Rückerstattung des Gesamtbetrages (Standmiete und Grundgebühr). Dies trifft auch zu, wenn die angemeldete Fläche später wieder vermietet werden kann. Die bezahlten Beträge gelten als pauschaler Schadenersatz für den organisatorischen Umtrieb.

Standzuteilung

Die Standzuteilung in den verschiedenen Hallen und auf dem Aussengelände wird durch die Ausstellungsleitung vorgenommen, wobei Platzierungswünsche nach Möglichkeit berücksichtigt, nicht aber als Bedingung entgegengenommen werden. Allfällige Einsprachen gegen die vorgenommene Platzierung sind dem OK innerhalb von 8 Arbeitstagen nach der definitiven Standzuteilung schriftlich eingeschrieben mitzuteilen. Der Organisator ist bestrebt, berechtigten Platzierungsänderungen nach Möglichkeit zu entsprechen.

Ausschluss

Aussteller, die sich ungebührlich benehmen, können vom Organisator mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. In diesem Falle verfällt die gesamte Standmiete zugunsten der Messe. 

Mitaussteller

Mitaussteller sind Firmen, die in irgendeiner Form am Stand einer anderen Firma in Erscheinung treten, sei es durch Anschriften, Objekte oder Prospekte.

Die Aufnahme von Mitausstellern bedarf einer zusätzlichen Anmeldung unter Kostenfolge sowie der ausdrücklichen Zustimmung des Organisators. Bei Kollektivständen hat ein Aussteller die Pflichten eines Einzelausstellers zu übernehmen, während die anderen als Mitaussteller gelten. Bei der Aufnahme von Mitausstellern an Einzel- oder Kollektivständen haftet der Standinhaber gegenüber dem Organisator auch für Verpflichtungen der Mitaussteller. Die Mitaussteller haben die volle Grundgebühr zu entrichten.

Behördliche Bewilligungen/Vorschriften

Die Aussteller sind gehalten, die für die Messe nötigen Bewilligungen einzuholen und rechtlich verbindliche Vorschriften einzuhalten.

Den Ausstellern wird empfohlen, sich über die gewerbe-, gesundheits-, sicherheits- und baupolizeilichen Vorschriften hinsichtlich der von ihnen aufgestellten Gegenstände direkt bei den zuständigen Amtsstellen zu erkundigen. Eine Haftung des Organisators für irgendein behördliches Verbot von Werbung oder Verkäufen wird nicht übernommen.

Musik und Durchsagen/Vorführungen

Für Musikdarbietungen und Lautsprecherdurchsagen im Ausstellungsgelände muss beim Organisator eine Bewilligung eingeholt werden. Bei Vorführungen und ähnlichen effektheischenden Massnahmen ist eine Belästigung der anderen zu vermeiden. Es ist generell auf das Interesse der anderen Aussteller Rücksicht zu nehmen.

Haftungsausschluss der Messeorganisation

Der Organisator übernimmt keine Obhutspflicht für Ausstellungsgüter und Standeinrichtungen und schliesst unter Vorbehalt von Art.100 Abs.1 des OR jede Haftung für Schäden und Abhanden kommen aus.

Den Ausstellern wird empfohlen, die nötigen Versicherungen abzuschliessen. Der Haftungsausschluss erfährt auch durch die Bewachungsmassnahmen des Organisators keine Einschränkung. Der Aussteller ist auch verpflichtet, an seinen ausgestellten und in Betrieb befindlichen Maschinen und Geräten Schutzvorrichtungen anzubringen, die den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Der Aussteller haftet auch für Personen- und Sachschäden, die durch das Einrichten des Standes oder seiner Ausstellungsgüter entstehen.

Anwendbares Rech tund Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen der Aussteller und des Organisators unterstehen dem schweizerischen Gerichtsstand ist Bremgarten AG.

Allgemeines

Der Organisator ist bei Vorliegen von zwingenden Gründen oder im Falle von höherer Gewalt berechtigt, die Ausstellung zu verschieben oder zu verkürzen. Die Aussteller haben in solchen Fällen weder Anspruch auf Rücktritt noch auf Schadenersatz.

Sofern unvorhergesehene politische oder wirtschaftliche Ereignisse oder höhere Gewalt die Durchführung verunmöglichen, so bleibt die Platzmiete bis zu einem Betrag, der den der Messe entstandenen Kosten (inkl. Hallenmiete) entspricht, verfallen. Eine nach Abzug der Kosten verbleibende Differenz wird den Ausstellern zurückbezahlt. Es erwachsen dem Aussteller keine Schadenersatzansprüche aus der Nichtdurchführung der Messe.

Die Stände werden aussen an den Blenden einheitlich beschriftet. Es ist nicht erlaubt, aussen an den Standblenden weitere Beschriftungen anzubringen.

Das abgesperrte Areal zwischen Schulhaus und Turnhalle darf nicht befahren werden. Für allfällige Schäden und deren Folgen ist der Verursacher vollumfänglich haftbar.

Der Turnhallenboden darf nicht mit Handhubwagen, Rolli oder ähnlichen Geräten befahren werden. Alle mündlichen Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schrift- lichen, rechtsgültigen Bestätigung.

Termine

Definitive Anmeldung Bis 31. Mai 2018. Die Anmeldung erfolgt online.
Standzuteilung Bis 30. November 2018
Ausstellerinformation 23. November 2018. Die Einladung folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Standaufbau Innenstände

Dienstag 23. April 2019 18 bis 22 Uhr
Mittwoch 24. April 2019 7 bis 22 Uhr
Donnerstag 25. April 2019 7 bis 12 Uhr

Verpackungen und Gebinde müssen bis spätestens Donnerstag, 25. April 2019,12.00 Uhr, aus den Hallen entfernt werden. Am Donnerstag, 25. April 2019, von 13 bis 16 Uhr, sind sämtliche Hallen für die Reinigung geschlossen.

Standaufbau Aussengelände

Mittwoch 24. April 2019 7 bis 22 Uhr
Donnerstag 25. April 2019 7 bis 12 Uhr

Standabbau

Sontag 28. April 2019 20 bis 23 Uhr
Montag 29. April 2019 7 bis 12 Uhr

Am Sonntag, 28. April 2019, werden die Ausstellungshallen um 18 Uhr für Besucher und Aussteller geschlossen. Mit dem Standabbau darf erst ab 20.00 Uhr begonnen werden.

Bis Montag, 29. April 2019, spätestens 12 Uhr, ist das firmeneigene Ausstellungsmaterial zu entfernen.